Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Ohne Sorgen älter werden – dafür arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam an den idealen Strategien für Ihre Altersvorsorge

Verlassen Sie sich auf uns 
und unsere Expertise


Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Für die bAV stehen folgenden Durchführungswege zur Verfügung:

  • Direktzusage

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, seinem Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen

  • Unterstützungskasse

    Die Unterstütungskasse ist kongruent, rückgedeckt oder pauschal dotiert. 

  • Pensionskasse

    gewährt Rechtsanspruch; wertgleiche Gegenleistung; ist steuerlich limitiert

  • Pensionsfonds

    gewährt Rechtsanspruch; geringere garantierte Gegenleistung möglich

  • Direktversicherung

    Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung oder AG-finanziert

Als Arbeitnehmer haben Sie generell Anspruch auf eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für Sie die optimale Form darstellt, ergibt sich durch die entsprechende Analyse Ihrer Situation. Kooperationen pflegen
wir auch hier mit allen namhaften Versicherern und sonstigen Marktteilnehmern.

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